Lehrgänge & Ausbildung - Fahrschule A. Schwantge aus Halle/ Saale

Kraftradausbildung, Fahreignung und Sicherheitstraining

Prüfungen bei der Fahrschule A. Schwantge aus Halle/ Saale

Wir bieten verschiedene Lehrgänge an. Dazu gehören: Kraftradausbildung, Fahreignung, Sicherheitstraining.

Die Kraftradausbildung umfasst die Grundausbildung sowie mehrere Sonderfahrten, darunter Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrten.

 

Lehrgänge im Bereich Fahreignung können Sie nutzen, wenn Sie eine Verlängerung oder eine Überprüfung der Fahreignung benötigen, zum Beispiel, wenn aufgrund einer Augenerkrankung Ihre Sehfähigkeit eingeschränkt ist.

 

Das Sicherheitstraining dient dazu, mit schwierigen Situationen im Straßenverkehr besser umgehen zu lernen. Empfehlenswert ist es sowohl für Fahranfänger als auch für erfahrene Autofahrer.

Auch Moped- und Motorradfahrer können davon jederzeit profitieren, um eine sichere und vorausschauende Fahrweise zu trainieren.

Alle Lehrgänge finden in entspannter Atmosphäre statt. Wir gehen dabei individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer ein und unterstützen sie umfassend.

Ausbildungsklassen

Mofa

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt
  • besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden

Klasse L

  • Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 32 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einner bbH von max. 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurbeförderung (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: nein

Klasse T

  • Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger
  • Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein
  • Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbh von nicht mehr als 40km/h erteilt
  • Mindestalter: 16 Jahre für bbh 40 km/h; 18 Jahre für bbh 60 km/h
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: nein

Klasse B

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 750 kg dürfen mitgeführt werden oder Anhänger mit mehr als 750 kg, wenn die Kombination nicht 3,5 t überschreitet
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss: AM, L

Klasse BE

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigem Gewicht über 750 kg, aber max. 3500 kg
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre

Klasse AM

  • Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 50 cm³ Hubraum und 45 km/h baubedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW bei Elektroantrieb
  • Fahrräder mit Hilfsmotoren und max. 45 km/h und 50 cm³
  • drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h und 50 cm³ bzw. 4 kW bei Elektroantrieb oder im Falle anderer Verbrennungsmotoren
  • Einschluss: keine

Klasse A1

  • Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern: Hubraum über6 60 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)                                       oder bbH über 45 km/h - Leistung max. 15 kW
  • Einschluss Klasse AM

Klasse A2

  • Krafträder mit Leistung von max. 35 kW
  • bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Einschluss: Klasse AM, A1
  • Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A

  • Krafträder mit Hubraum über 50 cm³
  • bbh über 45 km/h
  • dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
  • dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 m³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 45 km/h
  • bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Einschluss Klasse AM, A1, A2
  • Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (Stufenaufstieg)

Klasse C

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: C1, L, M, S

Klasse CE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse C
  • Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T, D1E bei Besitz der Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D

Klasse C1

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: L, M, S

Klasse C1E

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeuge der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse C1
  • Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1



Unsere Ausbildungsunterlagen sind vom Verlag Vogel.